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Häufige Fragen
In unseren Häufigen Fragen (FAQ) finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das JOB-BETT
Das JOB-BETT® ist ein ganzheitliches Gesundheits- und Benefit-Konzept, bei dem Arbeitgeber ihren Beschäftigten Zugang zu einem hochwertigen, ergonomisch entwickelten Schlafsystem ermöglichen. Mitarbeitende profitieren von exklusiven Sonderkonditionen, individueller Konfiguration (Größe, Härtegrad, Topper, Stoffe, Design) sowie persönlicher Beratung, Lieferung und Aufbau. Ziel ist es, Schlafqualität, Gesundheit und Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.
Der Arbeitgeber ermöglicht seinen Beschäftigten die Teilnahme am JOB-BETT® Programm – kostenfrei und ohne administrativen Aufwand. Die Beschäftigten entscheiden freiwillig, ob sie das Angebot nutzen möchten, konfigurieren ihr persönliches Schlafsystem und erhalten dieses zu deutlich besseren Konditionen, als sie privat verfügbar wären. JOB-BETT® übernimmt Beratung, Abwicklung, Lieferung und Service vollständig.
Für Arbeitgeber ist das JOB-BETT® Konzept grundsätzlich kostenfrei.Optional kann sich ein Unternehmen zusätzlich beteiligen, z. B. durch einen Zuschuss oder eine Finanzierung über den steuerfreien Sachbezug. Diese Modelle sind freiwillig und flexibel gestaltbar – ohne Verpflichtung.
Beschäftigte erhalten ein individuell abgestimmtes Premium-Schlafsystem zu exklusiven Sonderkonditionen, die es so nicht am freien Markt gibt.
Zusätzlich profitieren sie von:
- besserem Schlaf & mehr Energie
- Entlastung von Rücken und Muskulatur
- höherem Wohlbefinden im Alltag
- 90-Tage-Schlafgarantie
- persönlichem Support & kostenfreier Lieferung
Da die Teilnahme freiwillig ist und das Schlafsystem der beschäftigten Person zugeordnet ist, bleibt das JOB-BETT® bei der jeweiligen Person. Es entsteht für den Arbeitgeber kein Risiko und kein organisatorischer Aufwand bei einem Austritt.
Nein. Das JOB-BETT® Konzept ist für jede Unternehmensgröße geeignet – vom kleinen Betrieb bis zum Konzern. Arbeitgeber können das Angebot flexibel und bedarfsgerecht einführen.
Ja. Das JOB-BETT® kann – je nach Modell – über den steuerfreien Sachbezug oder andere arbeitgeberfinanzierte Varianten umgesetzt werden. Dadurch entstehen weder für Arbeitgeber noch für Beschäftigte unnötige steuerliche Belastungen.Für individuelle steuerliche Fragen empfehlen wir die Abstimmung mit dem Steuerberater.
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